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Im Laufe der Zeit wurden zahlreiche nukleare Rüstungskontrollverträge abgeschlossen – teils von vielen Ländern, teils aber auch nur bilateral zwischen den USA und der Sowjetunion (später Russland). Wir haben eine Auswahl besonders wichtiger Abkommen zusammengestellt.

Der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV)

Der politisch bedeutendste dieser Verträge ist der NVV, der in Deutschland meist als »Atomwaffensperrvertrag« bezeichnet wird. Im Englischen heißt er Non-Proliferation Treaty oder kurz NPT. Der NVV kennt mit China, Frankreich, Großbritannien, Russland und den USA nur fünf Nuklearwaffenstaaten als Mitglieder; alle anderen sind nicht-nukleare Vertragsparteien. Seine Laufzeit wurde zunächst auf 25 Jahre begrenzt, diese Regelung wurde dann aber 1995 aufgehoben. Abgeschlossen wurde der NVV 1968, und 1970 ist er dann in Kraft getreten. Inzwischen gehören dem Vertrag fast alle Staaten der Erde an. Nicht dabei sind: Indien, Israel, Pakistan und seit 2003 Nordkorea. All diese Staaten betreiben aktiv militärische Nuklearprogramme – und dürften dem Vertrag erst beitreten, wenn sie zuvor auf diese Programme verzichten.

Der ABM-Vertrag

Im Mai 1972 kam der ABM-Vertrag (Anti-Ballistic-Missile Treaty) zustande. Er sollte garantieren, dass beide Supermächte, die USA und die Sowjetunion im Sinne der »Abschreckung« atomar verwundbar blieben. Er erlaubte beiden Vertragsparteien zwei, ab 1974 nur noch ein lokales Raketenabwehrsystem mit maximal 100 Abfangraketen. Damit war die gegenseitige Verwundbarkeit garantiert.

SALT-I und SALT-II

Ebenfalls 1972 wurde mit SALT-1 (Strategic Arms Limitation Treaty) ein Interimsabkommen unterzeichnet, das die Potenziale an strategischen Trägersystemen (das sind land- und seegestützte ballistische Raketen sowie schwere Bomber) der USA und der UdSSR für fünf Jahre einfror. Erst 1979 konnten sich die atomaren Kontrahenten zudem auf einen Vertrag zur Reduzierung der offensiven strategischen Nuklearpotenziale einigen. SALT-II erlaubte beiden Atommächten zunächst den Besitz von maximal je 2.400 strategischen Trägersystemen, die bis zum 1. Januar 1982 auf je 2.250 zu reduzieren waren. Obwohl das Abkommen nie in Kraft trat, weil der US-Senat es nicht ratifizierte, hielten beide Seiten seine Bestimmungen ein.

START I & II und New START

1991 schlossen Moskau und Washington ein Nachfolgeabkommen für SALT: den Strategic Arms Reduction Treaty (START), der deutlichere Reduzierungen ihrer immer noch mehr als jeweils 10.000 Nuklearsprengköpfe festschrieb. Sieben Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages, am 5. Dezember 1994, durften die USA und Russland noch maximal 1.600 strategische Trägersysteme und bis zu 6.000 aktive, diesen Systemen zugeordnete Sprengköpfe besitzen. Zudem enthielt das Abkommen eine Vielzahl zusätzlicher spezifischer Regelungen, unter anderem erstmals solche für gegenseitige Vorort-Inspektionen. Der Vertrag lief im Dezember 2009 aus.

1993 wurde START II unterzeichnet und eine Deaktivierung aller landgestützten Interkontinentalraketen mit Mehrfachsprengköpfen vereinbart sowie die Ende 2002 noch zulässige Zahl zugeordneter aktiver Sprengköpfe auf 3.000 bis 3.500 abgesenkt.

Die Obergrenzen wurden 2010 durch den NEW START-Vertrag weiter abgesenkt, auf je 800 Trägersysteme und 1.550 zugeordnete Sprengköpfe. Der Vertrag trat im Februar 2011 in Kraft und hatte eine Laufzeit bis 2020. Ein weiteres Nachfolgeabkommen wird angestrebt.

INF-Vertrag

Der 1987 geschlossene Intermediate-Range Nuclear Forces Treaty, kurz INF, verbot beiden Ländern die Entwicklung, den Besitz und den Betrieb von landgestützten Atomwaffen mit Reichweiten von 500 bis 5.500 Kilometern. Damit eliminierte der INF-Vertrag eine ganze nukleare Waffenkategorie. Eine Besonderheit: Mit der Bundesrepublik Deutschland war ein nicht-nuklearer Staat, der nukleare Trägersysteme besaß, Bestandteil. Ohne selbst Vertragspartei zu werden, verzichtete die Bundesrepublik durch eine einseitige Erklärung auf 72 Raketen vom Typ »Pershing Ia«.

Vertrag über den Offenen Himmel (Treaty on Open Skies)

Ein Vertrag aus dem Jahr 1992 zwischen damaligen NATO- und ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten. Er gestattet es den Unterzeichnern, gegenseitig ihre Territorien auf festgelegten Routen zu überfliegen und Lagebilder durch Beobachter und mittels technischer Sensoren zu erstellen. Die USA sind 2020 aus dem Vertrag ausgestiegen. Anfang Juni 2021 beendete auch Russland formell den Vertrag.

Fazit

Der ABM-Vertrag, der INF-Vertrag und das Open-Skies-Abkommen wurden von den USA gekündigt (Open Skies später dann auch von Russland), das gilt auch für das JCPOA, das Nuklearabkommen mit Iran. Der Kernwaffenteststopp-Vertrag CTBT wurde von den USA nie ratifiziert, sie halten sich aber daran. Russland stellt den Teststopp in letzter Zeit dagegen in Frage.

Damit ist das Grundgerüst der bilateralen Rüstungskontrolle quasi komplett weggebrochen.

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